Satzung

Satzung "Kastanienkrug"

Aufgrund des § 34 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. I S.2253) i.V.m. § 4 Abs. 4 Wohnungsbauerleichterungsgesetz (WoBauErlG) hat die Stadtvertretung Versmold in ihrer Sitzung am 21.11.1991 die Satzung "Kastanienkrug" im Ortsteil Peckeloh beschlossen.

Der Satzungsbereich erfasst neben dem im Zusammenhang bebauuten Ortsteil auch einzelne Außenbereichsgrundstücke zur Abrundung dieses Gebietes. Es wird ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

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Ansprechperson

  • Herr Jürgen Jakob, Telefon: (05423) 954-163, E-Mail: juergen.jakob@versmold.de
  • Frau Nadine Tollning, Telefon: (05423) 954-161, E-Mail: nadine.tollning@versmold.de

Verfahrensschritte

  • 21.11.1991, Satzungsbeschluss gem. § 4 (4) WoBauErlG i.V.m. § 34 (4) BauGB

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