Satzung

Ergänzungssatzung "Im Entenort/Hirschweg/Jordansmühler Weg"

Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S.2141) i.V.m. § 4 Abs. 4 Wohnungsbauerleichterungsgesetz (WoBauErlG) hat die Stadtvertretung Versmold in ihrer Sitzung am 17.03.2005 die Satzungserweiterung "Im Entenort/Hirschweg/Jordansmühler Weg" im Ortsteil Oesterweg beschlossen.

Inhalt ist dabei die Erweiterung des Geltungsbereiches der Satzung um die an der Straße "Jordansmühler Weg" gelegenen Flurstücke 28, 50 und 51. Hierdurch wird eine Bebauungsmöglichkeit entlang des Jordansmühler Weges durch eine konkret festgesetzte überbaubare Fläche gegeben, die sich in der Tiefe an dem vorhandenen Bestand orientiert.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
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Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
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Ansprechperson

  • Herr Jürgen Jakob, Telefon: (05423) 954-163, E-Mail: juergen.jakob@versmold.de
  • Frau Nadine Tollning, Telefon: (05423) 954-161, E-Mail: nadine.tollning@versmold.de

Verfahrensschritte

  • 17.03.2005, Satzungsbeschluss gem. § 4 (4) WoBauErlG i.V.m. § 34 (4) BauGB

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