Bebauungsplan
B-Plan Nr. 002 "Peckeloh" - 4. Änderung
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. I S. 2223), hat die Stadtvertretung Versmold in ihrer Sitzung am 27.10.1988 die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 - "Eggenwösten" beschlossen.
Planungsziel ist dabei, die für das gesamte Plangebiet getroffene Festsetzung, das als Nebengebäude nur Garagen zulässig sind aufzuheben und untergeordnete Nebenanlagen zuzulassen.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf.
Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
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Datenschutzhinweis: https://www.versmold.de/de/datenschutz.php
Ansprechperson
- Herr Jürgen Jakob, Telefon: (05423) 954-163, E-Mail: juergen.jakob@versmold.de
- Frau Nadine Tollning, Telefon: (05423) 954-161, E-Mail: nadine.tollning@versmold.de
Verfahrensschritte
- 27.10.1988, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- B-Plan Nr. 002 "Peckeloh"
Ist eine Änderung von
Anhänge
- rechtskräftige Satzung