Bebauungsplan

B-Plan Nr. 002 "Eggenwösten" - 4. Änderung

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. I S. 2223), hat die Stadtvertretung Versmold in ihrer Sitzung am 27.10.1988 die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 - "Eggenwösten" beschlossen.
Planungsziel ist dabei, die für das gesamte Plangebiet getroffene Festsetzung, das als Nebengebäude nur Garagen zulässig sind aufzuheben und untergeordnete Nebenanlagen zuzulassen.

Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf.
Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Herr Jürgen Jakob, Telefon: (05423) 954-163, E-Mail: juergen.jakob@versmold.de
  • Frau Nadine Tollning, Telefon: (05423) 954-161, E-Mail: nadine.tollning@versmold.de

Verfahrensschritte

  • 27.10.1988, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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