Bebauungsplan
B-Plan Nr. 002 "Eggenwösten" - 3. Änderung
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.08.1976 (BGBl. I S. 2256), hat die Stadtvertretung Versmold in ihrer Sitzung am 25.10.1978 die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 - "Eggenwösten" beschlossen.
Planungsziel ist dabei, anstelle der zwingend festgesetzten eingeschossigen Geschosszahl für die Flurstücke 265, 448 und 631 in der Flur 9, Gemarkung Peckeloh zukünftig eine Zweigeschossigkeit als Höchstwert neu festzusetzen.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf.
Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Jürgen Jakob, Telefon: (05423) 954-163, E-Mail: juergen.jakob@versmold.de
- Frau Nadine Tollning, Telefon: (05423) 954-161, E-Mail: nadine.tollning@versmold.de
Verfahrensschritte
- 25.10.1978, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- B-Plan Nr. 002 "Eggenwösten"
Ist eine Änderung von
Anhänge
- rechtskräftige Satzung