Bebauungsplan
B-Plan Nr. 042 "Südlich Lüningstraße" - 3. Änderung
Aufgrund der §§ 2 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. I S. 2253) hat die Stadtvertretung Versmold in ihrer Sitzung am 30.10.1997 die Verringerung des im südlichen Plangebiet festgesetzten Pflanzstreifen von einer Breite von 5,00 m auf 3,00 m, ggf. aber auch außerhalb, je nachdem wie die Grundstücksverhältnisse es zulassen, in Textform beschlossen. Des Weiteren bleibt die Errichtung von Nebenanlagen (Gartenhäuser, Gartenschuppen o.ä.) mit Ausnahme von Teichanlagen weiterhin innterhalb des 3-m-Streifens ausgeschlossen.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf.
Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Datenschutzhinweis: https://www.versmold.de/de/datenschutz.php
Ansprechperson
- Frau Nadine Tollning, Telefon: (05423) 954-161, E-Mail: nadine.tollning@versmold.de
- Herr Jürgen Jakob, Telefon: (05423) 954-163, E-Mail: juergen.jakob@versmold.de
Verfahrensschritte
- 30.10.1997, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 10.04.1998, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- B-Plan Nr. 042 "Südlich Lüningstraße"
Ist eine Änderung von
Anhänge
- Textliche Festsetzungen