Bebauungsplan

Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Versmold

Im Jahre 2008 ist durch die GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Büro Köln, ein Einzelhandelskonzept für die Stadt Versmold erarbeitet worden, um verlässliche Grundlagen für eine sachgerechte und abgesicherte Beurteilung von Einzelhandelsansiedlungen zu erhalten und mögliche Entwicklungspotenziale aufzuzeigen. Dadurch sollte es vor allem möglich sein, stadtentwicklungspolitische Grundsatzentscheidungen zu treffen bzw. frühzeitig mögliche Auswirkungen einzelner Standortentscheidungen auf die gesamtstädtische Versorgungsstruktur einschätzen zu können. In der Sitzung am 19.02.2009 hat die Stadtvertretung das Einzelhandelskonzept als Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) bestätigt und damit als Grundlage für die städtebauliche und stadtgestalterische Planung anerkannt. Es wurde herausgestellt, dass dies insbesondere für die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs und die Festlegung der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente (Versmolder Liste) gilt. Im Jahr 2019 wurde die GMA mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Versmold aus dem

Jahre 2008 beauftragt. Die Untersuchung verfolgt das Ziel, die vorliegenden GMA-Untersuchungen im Hinblick auf die veränderten rechtlichen Rahmensetzungen und auf die eingetretenen Strukturveränderungen des örtlichen Einzelhandels zu aktualisieren. Dabei sind Aussagen zu den Veränderungen im gesamtstädtischen Einzelhandelsbesatz und den daraus resultierenden Veränderungen im Einzelhandelskonzept zu treffen. Insbesondere die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches und die Sortimentsliste der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente sind zu überprüfen.

Bis einschließlich zum 08.06.2020 findet die Offenlage zum Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Versmold statt, bei der Sie die Gelegenheit haben, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Im Anschluss an die Offenlage werden die Stellungnahmen abgewogen. Als Ergebnis soll das Einzelhandelskonzept durch die Stadtvertretung als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen werden, um seine benannte rechtliche Wirkung zu entfalten.

 

Ansprechperson

  • Frau Nadine Tollning, Telefon: (05423) 954-161, E-Mail: nadine.tollning@versmold.de
  • Herr Jürgen Jakob, Telefon: (05423) 954-163, E-Mail: juergen.jakob@versmold.de

Verfahrensschritte

  • 07.05.2020 - 08.06.2020, Öffentliche Auslage

Anhänge

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