Bebauungsplan
B-Plan Nr. 012 "Wiesenstraße, Lüningstraße, Wittensteiner Str., Maschstraße" - 3. Änderung
Aufgrund der §§ 2 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. I S. 2253) hat die Stadtvertretung Versmold in ihrer Sitzung am 26.01.1994 beschlossen.
Inhalt der Planänderung ist eine Zulassung von Dachaufbauten in den hiervon bisher ausgenommenen Plangebietsbereichen, wenn die Wohngebäude über eine Mindestdachneigung von 30° verfügen.
Weiterhin wird die überbaubare Grundstücksfläche, die Firstrichtung und die Dachneigung für das Flurstück 732, Flur 10, Gemarkung Versmold geändert.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf.
Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Datenschutzhinweis: https://www.versmold.de/de/datenschutz.php
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf.
Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
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Ansprechperson
- Frau Nadine Tollning, Telefon: (05423) 954-161, E-Mail: nadine.tollning@versmold.de
- Herr Jürgen Jakob, Telefon: (05423) 954-163, E-Mail: juergen.jakob@versmold.de
Verfahrensschritte
- 11.02.1993, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 26.01.1995, Satzungsbeschluss gem. § 10 BBauG
- 16.09.1995, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- B-Plan Nr. 012 "Wiesenstraße, Lüningstraße, Wittensteiner Str., Maschstraße"
Ist eine Änderung von
Anhänge
- rechtskräftige Satzung