Nr. 16A-Neu Lerchenweg-Nord, 1. Änderung (Bebauungsplan)

Der im Norden des Ortsteils Verl gelegene Geltungsbereich umfasst das von der Hauptverkehrsfläche des Kranichweges abzweigende Grundstück Gemarkung Verl, Flur 11, Flurstück 716. Für den auf diesem Flurstück liegenden Erschließungsweg besteht im Ursprungsplan die Festsetzung eines reinen Fuß- und Radweges. Zudem wird ein Sperrpfosten dargestellt. Wäre dies baulich umgesetzt, wäre das Grundstück Kranichweg 35 A folglich nicht mit dem PKW anfahrbar. Außerdem wäre der Weg keine beitragsfähige befahrbare Erschließungsanlage. In der Örtlichkeit stellt sich der genannte Erschließungsweg hingegen als frei befahrbar – also weder als reiner Fuß- und Radweg noch mit Sperrpfosten – dar. Um dessen Festsetzungen an die realen Gegebenheiten anzupassen, ist der Bebauungsplan Nr. 16A-Neu „Lerchenweg-Nord“ zu ändern. Die Fläche des in Rede stehenden Erschließungsweges ist in diesem Rahmen als „Anliegerweg und Fuß-/Radweg, öffentlich“ festzusetzen. Die Darstellung des Sperrpfostens ist in nördliche Richtung zu verschieben.

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