Nr. 101 Sperberweg-Ost (Bebauungsplan)

Mit der Bauleitplanung soll das Gebiet städtebaulich strukturiert und die Erschließung bedarfsgerecht überplant werden, um langfristig gesunde Wohn- und Lebensbedingungen herstellen und sichern zu können. Da für die genannten Flächen bisher kein Bebauungsplan besteht ist gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Festsetzungen eines Allgemeinen Wohngebietes vorgesehen.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus den Grundstücken der Gemarkung Verl, Flur 16, Flurstücke 1614, 1610, 3450 tlw., 1611, 1612, 2331, 3447, 3446, 3443, 571, 3442, 1041, 572, 2945, 2946, 957, 3448, 2770, 2387, 3326, 1110, 3325, 3211, 2389, 657 sowie 864 und weist eine Größe von rund 1,5 ha auf.

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