Nr. 110 "Westernstroth" (Bebauungsplan)

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Verl, Flur 17, Flurstücke 855, 1344 und 1344 im Westen des Ortsteils Verl. Er erstreckt sich auf eine derzeit landwirtschaftlich geprägte Fläche westlich des Strothwegs sowie nördlich des Neubaugebietes an der Jostheide. Vor dem Hintergrund der gegenwärtig erkennbaren und für die Zukunft prognostizierten dynamischen Bevölkerungsentwicklung liegt das hauptsächliche Ziel der Planung in der Schaffung von Wohnbauland. Zu diesem Zweck sollen bisher ungenutzte Flächenpotenziale im Außenbereich, die sich unmittelbar an die im Zusammenhang bebauten Ortsteile anschließen, für eine Bebauung aktiviert werden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans werden die rechtsverbindlichen Festsetzungen für eine städtebaulich geordnete Entwicklung des o. g. Bereiches geschaffen. Diese dient der langfristigen und nachhaltigen Sicherung des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Verl. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

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Verfahrensschritte