Nr. 108 "Im Strothkamp" (Bebauungsplan)

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Verl, Flur 20, Flurstücke 286, 287, 288 289, 290, 291, 292, 389, 390, 582, 879 und 880 tlw.. Er erstreckt sich auf eine derzeit landwirtschaftlich sowie durch einzelne Hofgebäude geprägte Fläche östlich der Siedlung am Zinn- und Platinweg im Westen des Ortsteils Verl. Vor dem Hintergrund der gegenwärtig erkennbaren und für die Zukunft prognostizierten dynamischen Bevölkerungsentwicklung liegt das hauptsächliche Ziel der Planung in der Schaffung von Wohnbauland. Zu diesem Zweck sollen bisher ungenutzte Flächenpotenziale im Außenbereich, die sich unmittelbar an die im Zusammenhang bebauten Ortsteile anschließen, für eine Bebauung aktiviert werden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans werden die rechtsverbindlichen Festsetzungen für eine städtebaulich geordnete Entwicklung des o. g. Bereiches geschaffen. Diese dient der langfristigen und nachhaltigen Sicherung des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Verl. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

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Verfahrensschritte