Nr. 107 "Lönsweg-Süd" (Bebauungsplan)

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet das Grundstück Gemarkung Bornholte, Flur 4, Flurstück 1244. Er erstreckt sich auf eine derzeit landwirtschaftlich geprägte Fläche im Ortsteil Verl. Im Norden grenzt der Bereich an eine Kleingartenanlage, im Osten an den Lönsweg sowie im Süden an die Rilkestraße. Vor dem Hintergrund der gegenwärtig erkennbaren und für die Zukunft prognostizierten dynamischen Bevölkerungsentwicklung liegt das hauptsächliche Ziel der Planung in der Schaffung von Wohnbauland. Zu diesem Zweck sollen bisher ungenutzte Flächenpotenziale im Außenbereich, die sich unmittelbar an die im Zusammenhang bebauten Ortsteile anschließen, für eine Bebauung aktiviert werden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans werden die rechtsverbindlichen Festsetzungen für eine städtebaulich geordnete Entwicklung des o. g. Bereiches geschaffen. Diese dient der langfristigen und nachhaltigen Sicherung des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Verl. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

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