Nr. 106 "Posener Straße-Ost" (Bebauungsplan)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 106 „Posener Straße-Ost“ ist in Abbildung 1 mit einer gestrichelten Linie umgrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Verl, Flur 3, Flurstücke 619 tlw., 623 tlw. und 1012 tlw.. Er erstreckt sich auf eine derzeit landwirtschaftlich geprägte Fläche im Ortsteil Sürenheide in einem Bereich zwischen der Posener Straße im Westen, der Sürenheider Straße im Norden, der Thaddäusstraße im Osten sowie dem Knisterbach im Süden.

Vor dem Hintergrund der gegenwärtig erkennbaren und für die Zukunft prognostizierten dynamischen Bevölkerungsentwicklung liegt das hauptsächliche Ziel der Planung in der Schaffung von Wohnbauland. Zu diesem Zweck sollen bisher ungenutzte Flächenpotenziale im Außenbereich, die sich unmittelbar an die im Zusammenhang bebauten Ortsteile anschließen, für eine Bebauung aktiviert werden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans werden die rechtsverbindlichen Festsetzungen für eine städtebaulich geordnete Entwicklung des o. g. Bereiches geschaffen. Diese dient der langfristigen und nachhaltigen Sicherung des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Verl.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

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