Nr. 104 "Efeuweg-Ost" (Bebauungsplan)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 104 „Efeuweg-Ost“ ist in Abbildung 1 mit einer gestrichelten Linie umgrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet das Grundstück Gemarkung Bornholte, Flur 7, Flurstücke 83, 1349 und 1799. Er erstreckt sich auf eine derzeit landwirtschaftlich geprägte Fläche zwischen Efeuweg im Westen, Schmiedestrang im Norden und der Bergstraße im Westen und Süden im Ortsteil Bornholte-Bahnhof. Vor dem Hintergrund der gegenwärtig erkennbaren und für die Zukunft prognostizierten dynamischen Bevölkerungsentwicklung liegt das hauptsächliche Ziel der Planung in der Schaffung von Wohnbauland. Zu diesem Zweck sollen bisher ungenutzte Flächenpotenziale im Außenbereich, die sich unmittelbar an die im Zusammenhang bebauten Ortsteile anschließen, für eine Bebauung aktiviert werden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden die rechtsverbindlichen Festsetzungen für eine städtebaulich geordnete Entwicklung des o. g. Bereiches geschaffen. Diese dient der langfristigen und nachhaltigen Sicherung des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Verl. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

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