Nr. 103 "Ortsdurchfahrt-Ost" (Bebauungsplan)

Bei dem 6,6 ha großen Geltungsbereiches handelt es sich um ein bereits vollständig bebautes Gebiet nördlich und südlich des Straßenzuges der Paderborner Straße. Die Mehrheit der berührten Grundstücke liegt in den jeweiligen Geltungsbereichen von zum Teil bereits seit den Siebziger- bzw. Neunzigerjahren rechtskräftigen Bebauungsplänen (Nr. 19 „Marktstraße“, Nr. 31 „Ortskern Ostteil“, Nr. 41 „Paderborner Straße“, Nr. 47 „Sportzentrum), die in unterschiedlichem Detaillierungsgrad verschiedene Festsetzungen treffen. Diese werden durch die Festsetzungen des nun aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 103 überplant.

Das zur Rede stehende Gebiet ist vornehmlich durch Wohn- und Geschäftshäuser geprägt, die sich hinsichtlich ihrer Entstehungszeit, Bauweise, -art, -größe und –gestalt voneinander unterscheiden. Eine Besonderheit stellen vor allem die vereinzelt noch erhaltenden sogenannten „Kaffeemühlenhäuser“ dar. Die Bereiche entlang der Paderborner Straße im Verler Ortskern unterlagen in den letzten Jahren großen städtebaulichen und funktionalen Veränderungen. Aufgrund ihrer Rolle als Teil der Hauptverkehrsachse L757 sowie als östliches „Eingangstor“ von Verl ist ihr aus dem Blickwinkel der Stadtentwicklung eine besondere Bedeutung beizumessen.

Das hauptsächliche Ziel der Planung liegt in der langfristigen und nachhaltigen Sicherung bzw. Entwicklung einer grundlegenden städtebaulichen Ordnung und Gestaltung. Im Rahmen des Verfahrens sollen die für diesen Bereich zum Teil nicht mehr zeitgemäßen Festsetzungen der Bestandspläne im Sinne einer angemessenen Innenentwicklung überplant werden, vor allem hinsichtlich dem Maß der baulichen Nutzung, den überbaubaren Grundstücksflächen sowie den zulässigen Wohneinheiten. Bisher ungenutzte Potenziale der Nachverdichtung sollen bedarfs- und standortgerecht ausgeschöpft werden. Im Fokus stehen zudem Erhalt und Förderung ortsbildprägender Gestaltungselemente. Des Weiteren sollen weitere Festsetzungen, wie beispielsweise zur Anlage grundflächensparender, unterirdischer Stellplatzanlagen oder zur Durchführung von Grüngestaltungsmaßnahmen getroffen werden. Für die unterschiedlichen Teilbereiche des Geltungsbereichs sollen entsprechend ihrer Lage und angestrebten Nutzung jeweils die Festsetzung als Kerngebiet (MK), Mischgebiet (MI) oder Allgemeines Wohngebiet (WA) erfolgen.

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Teilaufhebung von

Anhänge

Plandarstellung