50. Änderung des Flächennutzungsplans (Flächennutzungsplan)

Zum Zweck der Errichtung des Bevölkerungsschutzzentrums des Kreises Gütersloh sowie eines neuen Standortes für ein Feuerwehrgerätehaus beabsichtigt die Stadt Verl, für einen Bereich östlich eines Gewerbegebiets an der Thaddäusstraße im Ortsteil Sürenheide einen Bebauungsplan aufzustellen. Für das Bauvorhaben wird eine Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit entsprechender Zweckbestimmung durch die Aufstellung eines Bebauungsplans benötigt.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Verl weist für diesen etwa 4,2 Hektar großen Bereich derzeit Flächen für die Landwirtschaft aus. Damit sich der Bebauungsplan gem. § 8 Absatz 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, ist der Flächennutzungsplan entsprechend den Zielen des Bebauungsplans anzupassen. Diese Anpassung wird im Rahmen der 50. Änderung des Flächennutzungsplans vorgenommen.

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Parallelverfahren

Anhänge

Unterlagen