FNP 2020 12. Änderung - Steinbrink - (Flächennutzungsplan) Zu den Plandarstellungen

12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich - Steinbrink -

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 126.01 - Steinbrink/ Nierenhofer Straße -  wird für eine kleine Teilfläche von etwa 0,3 ha eine Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes (FNP) erforderlich. In ihm ist der Änderungsbereich als Waldfläche dargestellt. Im Rahmen der geplanten betrieblichen Umstrukturierungen einer im Gewerbegebiet Steinbrink ansässigen Firma wird die Teilfläche nun der gewerblichen Nutzung zugeordnet. Die 12. Änderung des FNP wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 126.01 - Steinbrink / Nierenhofer Straße -  durchgeführt.

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