Satzung der Stadt Velbert über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie von Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes und über die Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke sowie über die Notwendigkeit, Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen für den Bereich der Burgfeld-Siedlung in Velbert-Neviges.
Stadtplanausschnitt
Ansprechperson
Frau Elisabete Lopes, Telefon: 02051/ 26-2825, E-Mail: elisabete.lopes@velbert.de
Verfahrensschritte
11.09.2018, Aufstellungsbeschluss BZA
20.09.2018, Aufstellungsbeschluss Aufhebungsverfahren Umwelt- und Planungsausschuss
02.05.2023 - 19.05.2023, Beteiligung der Öffentlichkeit
22.08.2023, Beschluss über Satzung BZA
31.08.2023, Beschluss über Satzung Ausschuss Stadtplanung und Mobilität
05.09.2023, Beschluss über Satzung HA
19.09.2023, Beschluss über Satzung Rat
09.11.2023, Bekanntmachung der Satzung
Anhänge
Plandarstellung
Gestaltungssatzung Burgfeld-Siedlung (PDF, 144,59 KB)Satzung der Stadt Velbert über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie von Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes und über die Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke