Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Klippe gem. § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) (Innenbereichssatzung)
Zu den Plandarstellungen
Satzung – Klippe – gem. § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 34 Abs. 4 Baugesetzbuch eröffnet die Möglichkeit, durch Satzung bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festzulegen und einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einzubeziehen, wenn die Flächen im Flächennutzungs-plan als Baufläche dargestellt sind. Von dieser Möglichkeit soll für das Grundstück an der Straße Klippe (siehe Geltungsbereich) Gebrauch gemacht werden.
Stadtplanausschnitt
Ansprechperson
- Frau Klara Jäger, Telefon: 02051/26-2636, E-Mail: klara.jaeger@velbert.de
Verfahrensschritte
- 09.02.2021, Aufstellungsbeschluss ASM
- 17.02.2021, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
- 30.09.2021 - 08.10.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 27.11.2023 - 02.01.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB Abstimmung mit den Nachbargemeinden
Anhänge
Plandarstellung
Protokolle
Bekanntmachungen