Klarstellungs- und Ergänzungssatzung – Klippe – gem. § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) (Innenbereichssatzung) Zu den Plandarstellungen

Satzung – Klippe – gem. § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 34 Abs. 4 Baugesetzbuch eröffnet die Möglichkeit, durch Satzung bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festzulegen und einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einzubeziehen, wenn die Flächen im Flächennutzungs-plan als Baufläche dargestellt sind. Von dieser Möglichkeit soll für das Grundstück an der Straße Klippe (siehe Geltungsbereich) Gebrauch gemacht werden.

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