Vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 691.01 - Friedrichstraße / Thomasstraße - zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses wurde im weiteren Aufstellungsverfahren geteilt. Für den nordwestlichen Bereich des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses gilt der Bebauungsplan Nr. 691.01 - Friedrichstraße / Thomasstraße - . Für den südöstlichen Bereich des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses gilt nunmehr der BebauungsplanNr. 691.02 - Friedrich-/ Post-/ Kolpingstraße -.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 692.02 – Friedrich-/ Post-/ Kolpingstraße – ist die Absicht im nördlichen Randbereich der Velberter Innenstadt die Innenstadt- und Einzelhandelsentwicklung durch Steuerung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten entsprechend den Vorgaben des städtischen Vergnügungsstättenkonzeptes zu stärken und zu verbessern.
Stadtplanausschnitt
Ansprechperson
Herr Björn Leissner, Telefon: 02051/262620, E-Mail: bjoern.leissner@velbert.de