213 – Kuhler Straße – (Bebauungsplan) Zu den Plandarstellungen

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 213 - Kuhler Straße - soll eine gärtnerische Nutzung der Flächen durch Privatpersonen ermöglicht werden.
Zulässig sollen innerhalb dieser Grünflächen auch Gartenlauben bis zu einer Größe von 24 qm sein, die nach der Landesbauordnung NRW genehmigungsfrei und ihrer Größe und Ausstattung nach nicht für eine Dauerwohnnutzung geeignet sind. Es soll sichergestellt werden, dass die überwiegende Prägung der Fläche als Grünfläche gegeben ist und gleichzeitig eine gärtnerische Nutzung ermöglicht wird. Lauben, die den Anforderungen der Festsetzungen nicht entsprechen, müssen auf das zulässige Maß zurückgebaut werden.

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