144 – Looker Straße – 1. Änderung (Bebauungsplan) Zu den Plandarstellungen

Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB).

Mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 144 – Looker Straße – sollen die vorhanden Gartenflächen als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Gärten“ nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB festgesetzt werden.
Damit ist die gärtnerische Nutzung der Flächen durch Privatpersonen zulässig. Zulässig sollen innerhalb dieser Grünflächen auch Gartenlauben bis zu einer Größe von 24m² sein, die nach der Landesbauordnung NRW genehmigungsfrei und ihrer Größe und Ausstattung nach nicht für eine Dauerwohnnutzung geeignet sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass durch die Zweckbestimmung private Grünfläche „Gärten“ mit den zugelassenen Gartenlauben die überwiegende Prägung
der Fläche als Grünfläche gegeben ist und gleichzeitig eine gärtnerische Nutzung ermöglicht wird. Lauben, die den Anforderungen der Festsetzungen nicht entsprechen, müssen auf das zulässige Maß zurückgebaut werden. Für den Teilbereich der Fläche der derzeit als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft“ festgesetzt ist, soll im weiteren Verfahren geprüft werden, ob diese als solche zu erhalten ist.

Stadtplanausschnitt

Übersichtsplan

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von


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