132.02 – Bonsfelder Straße / Am Böhmesweg – (Bebauungsplan) Zu den Plandarstellungen

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 132.02 - Bonsfelder Straße / Am Böhmesweg -
soll die kleingärtnerische Nutzung der Flächen ermöglicht und gesichert werden. Zulässig sollen auch Gartenlauben bis zu einer Größe von 24 qm sein, die nach Bundeskleingartengesetz nach ihrer Größe und Ausstattung nach nicht für eine Dauerwohnnutzung geeignet sind. Die Festsetzung einer Dauerkleingartenanlage soll im weiteren Verfahren geprüft werden. Lauben, die den Anforde-rungen der Festsetzungen nicht entsprechen, müssen auf das zulässige Maß zurückgebaut werden.
Es soll sichergestellt werden, dass die überwiegende Prägung der Fläche als Grünfläche gegeben ist.

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Verfahrensschritte


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