691.02 - Friedrich-/ Post-/ Kolpingstraße - (Bebauungsplan) Zu den Plandarstellungen

Vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 691.01 - Friedrichstraße / Thomasstraße - zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses wurde im weiteren Aufstellungsverfahren geteilt. Für den nordwestlichen Bereich des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses gilt der Bebauungsplan Nr. 691.01 - Friedrichstraße / Thomasstraße - . Für den südöstlichen Bereich des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses gilt nunmehr der BebauungsplanNr. 691.02 - Friedrich-/ Post-/ Kolpingstraße -.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 692.02 – Friedrich-/ Post-/ Kolpingstraße – ist die Absicht im nördlichen Randbereich der Velberter Innenstadt die Innenstadt- und Einzelhandelsentwicklung durch Steuerung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten entsprechend den Vorgaben des städtischen Vergnügungsstättenkonzeptes zu stärken und zu verbessern.

Stadtplanausschnitt

Übersichtsplan

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu


Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Bekanntmachungen