691.02 - Friedrich-/ Post-/ Kolpingstraße - (Bebauungsplan)
Zu den Plandarstellungen
Vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 691.01 - Friedrichstraße / Thomasstraße - zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses wurde im weiteren Aufstellungsverfahren geteilt. Für den nordwestlichen Bereich des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses gilt der Bebauungsplan Nr. 691.01 - Friedrichstraße / Thomasstraße - . Für den südöstlichen Bereich des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses gilt nunmehr der BebauungsplanNr. 691.02 - Friedrich-/ Post-/ Kolpingstraße -.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 692.02 – Friedrich-/ Post-/ Kolpingstraße – ist die Absicht im nördlichen Randbereich der Velberter Innenstadt die Innenstadt- und Einzelhandelsentwicklung durch Steuerung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten entsprechend den Vorgaben des städtischen Vergnügungsstättenkonzeptes zu stärken und zu verbessern.
Stadtplanausschnitt
Ansprechperson
- Herr Björn Leissner, Telefon: 02051/262620, E-Mail: bjoern.leissner@velbert.de
Verfahrensschritte
- 14.11.2017, Aufstellungssbeschluss Umwelt/Planungsausschuss
- 30.11.2017, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
- 22.12.2021 - 28.01.2022, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB Abstimmung mit den Nachbargemeinden
- 27.01.2022, Bekanntmachung der Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre
- 01.09.2022, Beschluss über Entwurf und 1. Auslegung ASM
- 13.09.2022, Bekanntmachung öffentliche Auslegung
- 21.09.2022 - 20.10.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 13.06.2023, Beschluss über Anregung und Satzungsbeschluss Rat
- 31.07.2023, Bekanntmachung der Satzung
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Anhänge
Plandarstellung
Begründung
Bekanntmachungen