691.01 - Friedrichstraße/ Thomasstraße (Bebauungsplan) Zu den Plandarstellungen

Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 691.01 - Friedrichstraße / Thomasstraße - zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses wurde im weiteren Aufstellungsverfahren geteilt. Für den nordwestlichen Bereich des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses gilt der Bebauungsplan Nr. 691.01 - Friedrichstraße / Thomasstraße - . Für den südöstlichen Bereich des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses gilt nunmehr der BebauungsplanNr. 691.02 - Friedrich-/ Post-/ Kolpingstraße -.

Ziel und Zweck der Planung
Ziel des Bebauungsplanes ist eine koordinierte und städtebaulich verträgliche Innenstadt- und Einzelhandelsentwicklung, die konkrete Vorgaben für die zulässigen Nutzungen im nördlichen Randbereich des zentralen Versorgungsbereiches der Velberter Innenstadt festlegt. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt hierbei auf der Steuerung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten gemäß dem städtischen Vergnügungsstättenkonzeptes.

Stadtplanausschnitt

Übersichtsplan

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Ist eine Änderung von


Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Protokolle

Gutachten

Bekanntmachungen