516 - Neustraße - (Bebauungsplan) Zu den Plandarstellungen

Vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbauch (BauGB).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 516 – Neustraße - soll eine Steuerung von Einzelhandelsbetrieben sowie von Vergnügungsstätten erfolgen. Ziel ist es, die Flächen im Geltungsbereich insbesondere für Ansiedlung und Erweiterungen von produzierendem Gewerbe sowie für Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe zu sichern. Weiteres Ziel ist die Sicherung des Nahversorgungszentrums Tönisheide sowie der Schutz der Wohnnutzungen vor den negativen städtebaulichen Auswirkungen von Vergnügungsstätten.

Grundlage für die Steuerung sind die Ziele aus den städtebaulichen Entwicklungskonzepten, dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept und dem Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Velbert, die mit dem Bebauungsplan umgesetzt werden sollen. Zu diesem Zweck soll ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt werden, der nur Festsetzungen über die zulässigen Einzelhandelsbetriebe und Vergnügungsstätten trifft. Die Beurteilung des Maßes der baulichen Nutzung erfolgt zukünftig gemäß § 34 BauGB.

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