Verfahren nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 518 - Leimkuhl - 1. Änderung soll eine Steuerung von Einzelhandelsbetrieben sowie von Vergnügungsstätten erfolgen.
Ziel ist es, die Flächen im Geltungsbereich insbesondere für Ansiedlung und Erweiterungen von produzierendem Gewerbe sowie für Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe zu sichern. Weiteres Ziel ist die Sicherung des Nahversorgungszentrums Tönisheide sowie der Schutz der Wohnnutzungen vor den negativen städtebaulichen Auswirkungen von Vergnügungsstätten.
Grundlage für die Steuerung sind die Ziele aus den städtebaulichen Entwicklungskonzepten, dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept und dem Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Velbert. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 518 - Leimkuhl - aus dem Jahr 1991 enthält dazu keine Festsetzungen. Daher soll der Bebauungsplan geändert werden, um die bestehenden Nutzungen zu sichern und um Einzelhandelsbetriebe und Vergnügungsstätten zu steuern.