Zum Schutz der sensiblen Nutzungen wie Schule, Kindertagesstätten und Kirche sowie zur Vermeidung städtebaulicher Trading-Down-Effekte, die das Ortszentrum Palenberg weiter schwächen würden, sollen bestimmte Nutzungen wie z.B. Vergnügungsstätten (u.a Wettbüros), Tipp-Annahmestellen, etc. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ausgeschlossen werden.