Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 – Daimlerstraße - sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Modernisierungsmaßnahme einer Einzelhandelsnutzung geschaffen werden. Außerdem sollen Gebäudehöhenfestsetzungen überarbeitet werden, um mögliche Betriebserweiterungen und/oder Aufstockungen an den bestehenden Gebäuden und Hallen zu ermöglichen.