Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung der ehemaligen Fläche der Musikschule geschaffen werden und damit eine städtebaulich sinnvolle Nachnutzung ermöglicht werden. Das Gebäude der Musikschule wurde zwischenzeitlich abgerissen. An dieser Stelle soll eine Straße ca. 9 Grundstücke für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern erschließen.