logo

Stadtplanung in Übach-Palenberg

Navigation

zurück

Bebauungsplan
Musikschule im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung der ehemaligen Fläche der Musikschule geschaffen werden und damit eine städtebaulich sinnvolle Nachnutzung ermöglicht werden. Das Gebäude der Musikschule wurde zwischenzeitlich abgerissen. An dieser Stelle soll eine Straße ca. 9 Grundstücke für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern erschließen.


Ansprechperson

  • Herr Achim Engels, Telefon: 02451- 979 6012, E-Mail: A.Engels@uebach-palenberg.de
  • Herr Kristof Mainz, Telefon: 02451/979-6116, E-Mail: K.Mainz@uebach-palenberg.de

Verfahrensschritte

  • 08.03.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.08.2019 - 30.09.2019, Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
  • 28.11.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 07.02.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren


Anhänge