Landgemeinde Titz

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Klarstellungssatzung Titz Nr. HO 1, Ortslage Hompesch

Im Flächennutzungsplan der Landgemeinde Titz ist die gesamte Ortschaft Hompesch als (dörfliches) Mischgebiet ausgewiesen, was grundsätzlich eine Grundflächenzahl (GRZ) bis0,6 exklusive und 0,8 inklusive Nebenanlage vorsieht. Nach Rücksprache mit einer weiteren Behörde würde diese die Ortschaft hingegen wie ein reines Wohngebiet behandeln, was eine Grundflächenzahl bis 0,4 exklusive und 0,6 inklusive Nebenanlagen vorsieht, was zur Folge hat, dass eine nachträgliche Verdichtung und Erneuerung des optischen Erscheinungsbilds der Ortschaft Hompesch nicht im gewünschten Maße erreicht werden kann.

Der Tatbestand, dass in der Ortschaft Hompesch kleinere Gewerbebetriebe verortet und landwirtschaftliche Betriebe sowohl im Voll- wie auch im Nebenerwerb tätig sind, lassen das beauftragte Planungsbüro zu dem Schluss kommen, dass, dem Flächennutzungsplan der Landgemeinde Titz entsprechend, weiterhin ein dörfliches Mischgebiet vorliegt und somit eine Grundflächenzahl (GRZ) bis 0,6 exklusive sowie 0,8 inklusive Nebenanlagen zu berücksichtigen ist.

Ansprechperson

  • Herr Jens Simon, Telefon: 02463 / 9954 - 210, E-Mail:
  • Herr Michael Biermanns, Telefon: 02463 / 9954 - 200, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 01.07.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 07.07.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Satzungsunterlagen