Landgemeinde Titz

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Bebauungsplan Titz Nr. 20-1 - Ortslage Jackerath

In der Ortslage Jackerath weist der rechtskräftige Bebauungsplan Titz Nr. 20 in einem Teilbereich zwischen Jülicher Straße, Friedhofstraße, In der Hamm und Stockenend ein Gewerbegebiet aus. Seit 2011 wird die Änderung des Bebauungsplans beabsichtigt, so dass seinerzeit ein entsprechender Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Aus verschiedenen Gründen (u.a. Veränderung des Plangebietes) ist das Änderungsverfahren nicht weiter vorangetrieben worden, welches nunmehr, auch in Anschluss an das bereits wieder begonnene Flächennutzungsplanverfahren, wieder aufgenommen werden soll.
Vor dem Hintergrund der baulichen Entwicklung der Ortslage Jackerath ist es aus Sicht der
Verwaltung, ebenso wie bereits 2011, sinnvoll, den bestehenden Bebauungsplan Nr. 20, Ortslage Jackerath, zu überplanen und zu ändern, so dass dort zukünftig Wohngebäude zulässig sind.

Ansprechperson

  • Herr Michael Biermanns, Telefon: 02463 / 9954 - 200, E-Mail:
  • Herr Jens Simon, Telefon: 02463 / 9954 - 210, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 30.03.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 13.04.2017 - 15.05.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 19.03.2018 - 23.04.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 30.10.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 05.01.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren