Landgemeinde Titz

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Flächennutzungsplan 14

Der Rat der Gemeinde Titz hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2012 die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Titz gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Aufgrund verschiedener Faktoren ist die Entwicklung der Flächennutzungsplanänderung nicht weiter vorangetrieben worden, so dass eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bisher nicht erfolgt ist. Nach verschiedenen Gesprächen ist nunmehr eine ergänzte Fassung der Flächennutzungsplan-änderung erarbeitet worden.
Die seinerzeitige Flächennutzungsplanänderung sah aus städtebaulichen Gründen eine Aufhebung der gewerblichen Baufläche (G) im Bereich der Friedhofstraße, In der Hamm und Jülicher Straße vor. Als neue Festsetzung sollte hier eine zukünftige Ausweisung als Wohnbaufläche (W) bzw. gemischte Baufläche (M) erfolgen. Diese damalige Flächennutzungsplanänderung soll nunmehr angegangen und ergänzt werden, so dass die Ausweisung der Mischbaufläche im Bereich der Jülicher Straße an die örtlichen Verhältnisse angepasst, und als Wohnbaufläche ausgewiesen werden soll. Zusätzlich soll im Bereich der Huppelrather Straße, L241 und Holzweiler Straße die derzeitige Ausweisung als Wohnbaufläche durch eine Ausweisung des Bereiches als gemischte Baufläche ersetzt werden.

Ansprechperson

  • Herr Michael Biermanns, Telefon: 02463 / 9954 - 200, E-Mail:
  • Herr Jens Simon, Telefon: 02463 / 9954 - 210, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 06.10.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.11.2016 - 12.12.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 27.10.2017 - 29.11.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 27.11.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB