Landgemeinde Titz

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Bebauungsplan Titz Nr. 18-3 - Ortslage Titz

Seit den Anpassungen des Bebauungsplanes Titz Nr. 18 in den Jahren 2003 und 2011 stehen Flächen südwestlich des Kreuzungspunkts der Kölner Straße und der Heinestraße leer, so dass hier aus städtebaulichen Gesichtspunkten ein Handlungsbedarf gegeben war. Das gegenüberliegende Grundstück (ehemaliges Silo), welches ebenfalls im Bereich des Bebauungsplangebiets Titz Nr. 18 lag, wurde durch einen privaten Investor und dem daraus resultierenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. V4, „Silo-Grundstück“ bereits überplant bzw. bebaut und hat hierüber eine aus städtebaulichen Gesichtspunkten positive Entwicklung erfahren.
Der derzeitige Bebauungsplan Titz Nr. 18 sieht für das Grundstück südwestlich des Kreuzungspunkts der Kölner Straße und der Heinestraße, auch aufgrund des vorgelagerten Platzes, nur eine sehr eingeschränkte Nutzung vor, die durch eine Anpassung des Baufensters eine optimalere Ausnutzbarkeit und insbesondere durch denkbare planerische Möglichkeiten die Chance auf eine Bebaubarkeit des Grundstücks in einer Weise erhöht, die der derzeitigen Wohnungsbaunachfrage entspricht. Hierbei ist insbesondere der Vorteil zu sehen, dass sich das Grundstück innerhalb der Ortschaft befindet und insofern eine Möglichkeit der „Nachverdichtung“ darstellt.

Ansprechperson

  • Herr Michael Biermanns, Telefon: 02463 / 9954 - 200, E-Mail:
  • Herr Jens Simon, Telefon: 02463 / 9954 - 210, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 04.06.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.07.2020 - 31.08.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 08.10.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 20.10.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Rechtskräftiger Plan