Landgemeinde Titz

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Aufstellung des Lärmaktionsplans für die Landgemeinde Titz - Zweite Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 47d Abs 3 Bundesimmissionsschutzgesetz für das Gemeindegebiet der Landgemeinde Titz

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten zu erstellen und darauf aufbauend Lärmaktionspläne aufzustellen und zu beschließen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Städte und Gemeinden in der Nähe Großflughäfen, Haupteisenbahnstrecken und mit Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben in Bezug auf den Straßenverkehrslärm zuständig. Die Lärmaktionsplanung für Haupteisenbahnstrecken des Bundes erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt.

Bei dem Lärmaktionsplan für die Landgemeinde Titz handelt es sich um ein kommunales Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung durch den Straßenverkehr und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. So wurde eine erste Öffentlichkeitsbeteiligung vom 29. Januar 2024 bis zum 25. Februar 2024 durchgeführt und der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Mitwirkung gegeben. Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Entsprechend dessen bietet die Landgemeinde bietet Ihnen hier die Möglichkeit zur zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung an der Lärmaktionsplanung. Hierfür wurde, unter Berücksichtigung der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Entwurf des Lärmaktionsplans für die Landgemeinde Titz erstellt.

Ansprechperson

  • Herr Michael Biermanns, Telefon: 02463 / 9954 - 200, E-Mail:
  • Frau Annika Vetter, Telefon: 02463 / 9954 - 220, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 07.05.2024 - 09.06.2024, Mitteilung an Behörden

Anhänge

Konzept