Landgemeinde Titz

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Bebauungsplan Titz Nr. 35/ 35 A, Ortslage Opherten

Die Gemeinde Titz plant für den Ortsteil Opherten die Aufstellung eines Bebauungs-planes am Irmundusweg. Bereits in 2017 war ein Teilbereich des entsprechenden Gel-tungsbereiches Gegenstand einer Artenschutzrechtlichen Prüfung (Liebert 2017). Die überplante Fläche wird überwiegend durch die Landwirtschaft geprägt und befindet sich am östlichen Rand der Ortschaft Opherten. Im Zentrum der Fläche befindet sich eine Feldscheune sowie diverse „Stallungen“ zur Kleintierhaltung mit umgebender Vegetation.

Der asphaltierte Irmundusweg geht hier in einen Feldweg über, der die umliegenden, von Süd über Ost bis Nord, liegenden, landwirtschaftlichen Flächen erschließt. Zum Westen schließt die Ortslage Opherten an, die am Irmundusweg zumeist aus ein- bis zweigeschossigen Gebäuden neueren Baujahres geprägt ist. Die Privatgärten sind meist artenarm und wenig strukturiert - an älteren Gehöften im nahen Umland finden sich noch strukturreichere Gartenbereiche mit alten Obstbäumen.

Der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 35 besitzt eine Fläche von ca. 1,9 ha.

Da sich bereits im Zuge der Untersuchungen 2017 gezeigt hat, dass durch die Umset-zung des Planvorhabens geschützte Tier- und Pflanzenarten beeinträchtigt werden, ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG durchzuführen.

Ansprechperson

  • Herr Jens Simon, Telefon: 02463 / 9954 - 210, E-Mail:
  • Herr Michael Biermanns, Telefon: 02463 / 9954 - 200, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 14.12.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.07.2018 - 21.08.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 02.07.2019 - 05.08.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Anhänge