Landgemeinde Titz

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Bebauungsplan Titz Nr 17-12 - Ortslage Ameln

Die Landgemeinde Titz plant die Änderung des Bebauungsplans Titz Nr.17 im Ortsteil Ameln. Der aktuell rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 17 weist die Flächen des Plangebiets bereits als Gewerbegebiet bzw. Industrieflächen aus. Die bestehenden Flächen sind derzeit jedoch durch eine 20 m breite Pflanzfestsetzung nur eingeschränkt nutzbar. Diese befindet sich entlang der
Prämienstraße und verhindert somit eine städtebauliche Ausgestaltung dieser Flächen.

Die Verwaltung der Landgemeinde möchte die Flächen, die bislang brach liegen, nutzbar machen und möchte dort unter anderem ein Feuerwehrgerätehaus ansiedeln. Die Flächen eignen sich vor allem wegen der zentralen Lage und die Anbindung an die als Landesstraße klassifizierte Prämienstraße. Zudem fördert die Änderung des Bebauungsplans die Möglichkeit der Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe, um neue Arbeitsplätze in der Landgemeinde zu schaffen und letztendlich auch die lokale Wirtschaft zu stärken.

Ansprechperson

  • Herr Michael Biermanns, Telefon: 02463 / 9954 - 200, E-Mail:
  • Herr Jens Simon, Telefon: 02463 / 9954 - 210, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 10.02.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.07.2022 - 24.08.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge