Plandetails

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Altstadt-Nord - 05. Änderung im Stadtteil Telgte

Die Änderung beinhaltet die Neufestsetzung der textlichen Festsetzung: "Gemäß § 1 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 9 BauNVO sind Vergnügungsstätten im Bebauungsplangebiet Altstadt-Nord ausgeschlossen."

Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich der Information. Rechtsverbindlich sind immer nur die Originalschriftstücke!


Übersichtsplan

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Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Sylvia Brügger (0 25 04) 13-294 sylvia.bruegger@telgte.de

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