Plandetails

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Altstadt-Süd - 06. Änderung im Stadtteil Telgte

Die vereinfachte Änderung beinhaltet die Verschiebung der hinteren östlichen Baugrenze um 3,00 m nach Osten im Bereich des Grundstückes Gemarkung Telgte-Stadt Flur 4 Flurstück 18 (Ritterstraße 42). Die südliche Baugrenze wird am Judengängsken festgesetzt.

Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich der Information. Rechtsverbindlich sind immer nur die Originalschriftstücke!


Übersichtsplan

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Sylvia Brügger (0 25 04) 13-294 sylvia.bruegger@telgte.de

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