Plandetails

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Orkotten II - 06. Änderung im Stadtteil Telgte

Gegenstand des Änderungsverfahrens ist die Neufestsetzung eines Sondergebietes gem. § 11 Abs. 3 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Gebiet großflächigen Einzelhandel" auf den Grundstücken Gemarkung Telgte-Stadt Flur 8 Flurstücke 561, 569, 570 und 584. Die textliche Festsetzung, dass im festgesetzten GE-Gebiet Einzelhandelsbetriebe nur mit einer Bruttogeschoßfläche von höchstens 500 qm zulässig sind und im Einzelfall Ausnahmen bis zu einer Bruttogeschoßfläche von 1.200 qm zugelassen werden können, wird aufgehoben.

Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich der Information. Rechtsverbindlich sind immer nur die Originalschriftstücke!


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Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Sylvia Brügger (0 25 04) 13-294 sylvia.bruegger@telgte.de

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