Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
An der Kraftfahrerkapelle im Stadtteil Telgte
Gegenstand des Bebauungsplanes „An der Kraftfahrerkapelle“ der Stadt Telgte ist die Neudarstellung des Bereiches der Kraftfahrerkapelle und der unmittelbar westlich angrenzenden Freifläche als „Gemeinbedarfsfläche“ mit den beiden Zweckbestimmungen „Kirche und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ und „kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“.
Geltungsbereich
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Frau Anne Reher |
(02504) 13-297 |
anne.reher@telgte.de |
Frau Kristine Herkströter |
02504/13-235 |
kristine.herkstroeter@telgte.de |
Frau Sylvia Brügger |
(0 25 04) 13-294 |
sylvia.bruegger@telgte.de |