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Flächennutzungsplan: 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich: Bebauungsplan Heimerzheim Hz 39 "Am Burggraben")

Der Rat der Gemeinde Swisttal hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 auf Empfehlung des Planungs- und Verkehrsausschusses vom 29.11.2018 beschlossen, die 5. Änderung des Flächennutzungsplans Heimerzheim Hz 39 "Am Burggraben" durchzuführen.

Das Plangebiet mit einer Fläche von ca. 2,9 ha liegt am südlichen Rand der Ortschaft Heimerzheim, ca. 500 m Luftlinie südwestlich der Burg Heimerzheim. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 34/1, 32/1 und 31/1 der Flur 22 und die Flurstücke 273 (tlw.), 48/3 (tlw.), 48/2 (tlw.), 48/1 (tlw.) und 47/1 (tlw.) der Flur 23 in der Gemarkung Heimerzheim. Begrenzt wird das Gebiet im Norden durch die zum Außenbereich gelegenen Wohngrundstücke an den öffentlichen Verkehrsflächen ´Am Schäfers Kreuz sowie Am Burglindchen, im Osten durch die Parkstraße und im Süden durch einen Entwässerungsgraben. Die westliche Grenze verläuft ca. 40 m westlich eines Wirtschaftsweges in Verlängerung der Birkenallee. Die Flächen werden zurzeit für landwirtschaftliche Zwecke genutzt.

Im beigefügten Übersichtsplan ist der räumliche Geltungsbereich - schwarz umrandet - dargestellt.

Die bisherigen Darstellungen im Änderungsbereich als Flächen für die Landwirtschaft sollen zukünftig auf der gesamten Fläche von 2,9 ha als Wohnbauflächen ausgewiesen werden. Wesentliches Ziel der Änderung ist die Schaffung von Baugrundstücken für eine Einfamilienhaus-, Doppelhaus- und Mehrfamilienhausbebauung sowie die Errichtung eines Kindergartens. Durch die Planung soll die bestehende Wohnraumachfrage befriedigt und die Diversität des Wohnungsangebotes in der Ortschaft Heimerzheim gesteigert werden. Aufgrund des dringenden Bedarfs soll der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum ein Vorrang gegenüber der Entwicklung von Mischnutzungen und dem Erhalt landwirtschaftlich genutzter Flächen eingeräumt werden.

Die Öffentlichkeit wird im Sinne des § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit frühzeitig mittels einer öffentlichen Auslegung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die o.g. Bauleitplanung berührt werden kann, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel zu dieser öffentlichen Auslegung am Verfahren beteiligt.

Der Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplanes Heimerzheim Hz 39 "Am Burggraben" und die Begründung liegen in der Zeit von

Montag, den 08. April 2019
bis einschließlich
Dienstag, den 07. Mai 2019

im Rathaus der Gemeinde Swisttal, Rathausstraße 115, 53913 Swisttal-Ludendorf, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus.

Die Planunterlagen können dort während der Dienststunden des Fachbereiches III/1 -Gemeindeentwicklung-

montags, dienstags, donnerstags und freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich
dienstags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung schriftlich sowie elektronisch (E-Mail: Nicole.Eichmanns@Swisttal.de) oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Swisttal (Rathausstraße 115, 53913 Swisttal-Ludendorf, Fachbereich III/1 -Gemeindeentwicklung-, Zimmer Nr. 33 und Zimmer Nr. 35 im ersten Obergeschoss) von jedermann abgegeben werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit weitere Auskünfte einzuholen, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung. Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Gehbehinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten unter den Telefonnummern (02255) 309-621 oder (02255) 309-610 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren.

Die Gemeinde Swisttal nutzt für das Beteiligungsverfahren (frühzeitige Offenlage) die elektronischen Informationstechnologien gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB.
Hiermit werden Sie darüber informiert, dass alle Planunterlagen zusätzlich unter der Internetadresse

https://www.o-sp.de/swisttal/plan/frueh.php

sowie auf der Homepage der Gemeinde (http://www.Swisttal.de) unter dem links angeordneten Menüpfad Bauleitplanung ---> Bauleitpläne ---> Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ---> Flächennutzungsplanänderungen während der Offenlagefrist zur Ansicht sowie zum Download im PDF-Format zur Verfügung stehen.

 

Hinweis zu umweltbezogenen Informationen:

Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB ist für die Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen dargestellt, beschrieben und bewertet werden. Im Umweltbericht sind auch die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere, Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern darzustellen. Ein Umweltbericht wird derzeit erarbeitet. Hinweis gemäß § 27 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG): Diese öffentliche Bekanntmachung ist im Internet auf der Homepage der Gemeinde Swisttal unter der Adresse http://www.Swisttal.de (Rubrik: Öffentliche Bekanntmachungen) abrufbar.

 

Hinweis gemäß § 27 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG):

Diese öffentliche Bekanntmachung ist im Internet auf der Homepage der Gemeinde Swisttal unter der Adresse http://www.Swisttal.de (Rubrik: Öffentliche Bekanntmachungen) abrufbar.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Lena Schäfer, Telefon: 02255 309 651, E-Mail: lena.schaefer@swisttal.de
  • Frau Nicole Eichmanns, Telefon: 02255 309-621, E-Mail: Nicole.Eichmanns@Swisttal.de
  • Herr Jürgen Funke, Telefon: 02255 / 309 600, E-Mail: juergen.funke@swisttal.de
  • Herr Dirk Braun, Telefon: 02255 / 309 610, E-Mail: dirk.braun@swisttal.de

Verfahrensschritte

  • 13.12.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 08.04.2019 - 07.05.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 07.06.2022 - 07.07.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 01.08.2023, Genehmigung durch Bezirksregierung
  • 19.08.2023, Rechtskraft des Flächennutzungsplanes gem. § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge