Bebauungsplan


33 "In der Kalmecke", 1. Änderung im Stadtteil Sundern

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 "In der Kalmecke" wird die Vegrößerung der festgesetzten Wendemöglichkeit planungsrechtlich abgesichert.
Im Zuge der Vergrößerung der Wendemöglichkeit werden die überbaubaren Grundstücksflächen reduziert und die im Straßenrandbereich festgesetzten Pflanzgebotsflächen verlegt.

Planziel: Vergrößerung der Wendemöglichkeit


Übersichtsplan

Übersichtsplan
Landesvermessungsamt NRW, 1998

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Schäfer 02933 / 81-179 m.schaefer@stadt-sundern.de
Herr Lars Ohlig 02933 / 81-229 l.ohlig@stadt-sundern.de