Bebauungsplan


21 "Sassenhagen/Franziskus", 6. Änderung im Stadtteil Sundern

Mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Sassenhagen/Franziskus" werden die neu zu errichtenden Gebäude innerhalb des Baugebietes in ihrer baulichen Höhe derart begrenzt, dass negative Auswirkungen auf das Landschafts- und Stadtbild vermieden werden.
Darüber hinaus werden die möglichen Dachneigungen erhöht und die Hauptfirstrichtung nunmehr als Empfehlung ausgesprochen.

Die Anzahl der maximal zulässigen Wohneinheiten wird auf zwei je Wohngebäude begrenzt.

Planziel: Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten und Festsetzung von Gestaltungsvorschriften


Übersichtsplan

Übersichtsplan
Landesvermessungsamt NRW, 1998

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Schäfer 02933 / 81-179 m.schaefer@stadt-sundern.de
Herr Lars Ohlig 02933 / 81-229 l.ohlig@stadt-sundern.de