Bebauungsplan


S 11 "Karweg II", 1. Änderung im Stadtteil Stockum

Die Überplanung dient der planungsrechtlichen Absicherung eines geplanten Druckereigebäudes.

Der Geltungsbereich umfasst die nordöstlich gelegenen Teilflächen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. S 11 "Karweg II".

Eine Erschließung ist nur über das Firmengelände möglich. Eine Anbindung an die L 686 ist nicht vorgesehen.

Planziel: Erweiterung eines bestehenden Betriebes


Übersichtplan (DGK 5)

Übersichtsplan
Landesvermessungsamt NRW, 1998

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Schäfer 02933 / 81-179 m.schaefer@stadt-sundern.de