Bebauungsplan


18 "Ortsmitte Sundern", Teilbereich 6, 1. Änderung im Stadtteil Sundern

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes sollen im Bereich des Wohnweges "In den Lockgärten" durch Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen Mehrfamilienhäuser für zulässig erklärt werden.

Planziel: Vegrößerung der überbaubaren Grundstücksflächen und Festlegung des Ausbaustandards der Erschließungsstraße


Übersichtsplan

Übersichtsplan
Landesvermessungsamt NRW, 1998

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Schäfer 02933 / 81-179 m.schaefer@stadt-sundern.de
Herr Lars Ohlig 02933 / 81-229 l.ohlig@stadt-sundern.de