Informelle Planung


Auslegung des Entwurfes der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete der Gewässer Ruhr, Wanne, Baumbach, Röhr, Sorpe, Krähe, Settmecke, und Waldbach im Regierungsbezirk Arnsberg in der Managementeinheit Obere Ruhr im Stadtteil Allendorf, Altenhellefeld, Amecke, Bruchhausen, Endorf, Enkhausen, Hachen, Hagen, Hellefeld, Herblinghausen, Hövel, Langscheid, Linnepe, Meinkenbracht, Stemel, Stockum, Sundern, Westenfeld

Die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Obere Wasserbehörde beabsichtigt
gem. § 76 Wasserhaushaltsgesetz - WHG eine Verordnung zur Festsetzung der
Überschwemmungsgebiete an den oben genannten Gewässern zu erlassen.
Der Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung eines Überschwemmungsgebietes
wird gemäß § 83 LWG für 2 Monate bei der zuständigen Behörde sowie bei den
Gemeinden auf deren Gebiet sich das Überschwemmungsgebiet erstreckt ausgelegt.
Jeder kann in dieser Zeit die Verordnung sowie die Karten einsehen und eine Stellungnahme
abgeben. Näheres ist im Erläuterungstext beschrieben.



Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Landowski 02933 / 81-237 m.landowski@stadt-sundern.de