Informelle Planung


Lärmaktionsplanung im Stadtteil Sundern

Die Belastung der Einwohner durch Verkehrslärm hat in den letzten Jahren trotz zahlreicher Maßnahmen zur Lärmreduzierung teilweise zugenommen; vor allem im Straßenverkehrslärm ist diese Entwicklung in ganz Europa zu beobachten. Hier will die Europäische Union mit der Umgebungslärmrichtlinie entgegenwirken. Auch in Nordrhein-Westfalen bietet die Umgebungslärmrichtlinie erstmals ein Mittel zur Bewertung und Be-kämpfung aller maßgeblichen Lärmquellen. Dabei stellt der Straßenverkehr nicht nur die Hauptbelastungsquelle dar, sondern bietet den Kommunen auch die größten Möglichkeiten zur Lärmminderung. Der Straßenverkehrslärm und seine Minderung bilden deshalb den Schwerpunkt bei der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in Nordrhein-Westfalen. Die Umgebungslärmrichtlinie soll schrittweise umgesetzt werden. Zwischenzeitlich sind alle für die Lärmkartierung benötigten Daten durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erhoben worden. Diese Daten, die durch die Kommunen zur Verfügung gestellt wurden (Einwohnerdaten je Gebäude, etc.) wurden zusammengeführt und zu einem Lärmmodell veredelt und in eine sog. Lärmdatenbank eingestellt. In einem weiteren Schritt der Berechnung durch das LANUV wurden die statistischen Daten zur Lärmbelastung der jeweiligen Gemeinde bestimmt und im Rahmen eines Berichtsentwurfs "Hinweise zur Umsetzung der EU-RL Umgebungslärm in NRW" übermittelt. Im Rahmen eines Mustertextes, der durch das LANUV den Kommunen an die Hand gegeben wurde (s. Anlage) wurden die Daten ergänzt und an die EU weitergeleitet. Die für die Kommunen durch das LANUV erstellten Lärmkarten sind im Internet eingestellt und mittlerweile auch für die Öffentlichkeit einsehbar. Die Untersuchungen haben zu dem Ergebnis geführt, dass eine Überschreitung der Grenzwerte, die die Aufstellung der Lärmaktionspläne erforderlich machen, für den Bereich der L 519 in der Ortslage Sundern, vom Ortseingang im Bereich am Dümpel bis zur Kreuzung am Sunderlandhotel, gegeben ist. Die Verkehrs-belastung liegt hier bei mehr als 6 Mio. KFZ/a. Nach den Berechnungen sind durch eine Überschreitung der Grenzwerte der Pegel L(den) = 70 dB(A) bzw. L(night) = 60 dB(A) Gebäude betroffen, in denen bei ca. 29 Menschen der erst genannte Pegel und bei ca. 40 Menschen der zweit genannte Pegel überschritten wird. (Der L(den) ist ein mittlerer Pegel über das ganze Jahr, wobei der Lärm in den vier Abendstunden mit 5 dB(A) Zuschlag und in den acht Nachtstunden mit 10 dB(A) Zuschlag gewichtet ist. Der L(night) wird als mittlerer Pegel über alle Nachtstunden (22.00h – 06.00h) des Jahres gebildet.) In einem weiteren Schritt ist es nun erforderlich, dass die Kommunen den Lärmaktionsplan für die erste Stufe bis zum 31.12.2008 durchzuführen haben. Hierzu wurde den Kommunen ein durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) entwickelter Musterplan an die Hand gegeben. Durch die Aufstellung von Lärmaktionsplänen soll insbesondere eine Lärmminderung für besonders belastete Bereiche, darüber hinaus aber auch ein Schutz ruhiger Gebiete gegen eine Zunahmen des Lärms erreicht werden. Dazu sollen die Städte und Gemeinden in den Plänen bestimmte Maßnahmen festlegen und Prioritäten für deren Realisierung setzen. Der Musteraktionsplan dient auch der Erfüllung der Berichtspflichten. Hierzu haben die Städte und Gemein-den eine Zusammenfassung der Lärmaktionspläne dem LANUV zu übermitteln und die Öffentlichkeit zu beteiligen. Hier muss über die Ergebnisse der o.g. Kartierung sowie die entwickelten Pläne und Maßnahmen informiert werden. Mit der Festschreibung möglicher Maßnahmen und der Verabschiedung der Lärmaktionspläne entfalten diese eine verwaltungsinterne Bindungswirkung. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sind Kommunen verpflichtet, eine Lärmaktionsplanung aufzustellen. Die Lärmaktionsplanung ist in mehreren Stufen aufgeteilt. Gegenstand der vorliegenden Bearbeitung ist die Stufe 4. Die Stadt Sundern (Sauerland) ist hinsichtlich des Umgebungslärms gemäß Stufe 4 der EU-Umgebungslärmrichtlinie durch Straßenverkehr belastet.




Ansprechperson zum Plan

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Herr Michael Schäfer 02933 / 81-179 m.schaefer@stadt-sundern.de