Bebauungsplan


18 "Ortsmitte Sundern", 1. Änderung und Erweiterung im Stadtteil Sundern

Mit dieser 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Ortsmitte Sundern" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geplante Bebauung (Wohn-, Geschäftshaus) auf dem Grundstück Gemarkung Sundern, Flur 18, Flurstück 888 geschaffen werden. Im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan ist in diesem Bereich die Weiterführung der Bergstraße auf die Grünewaldstraße festgesetzt. Eine Durchführung bzw. Umsetzung dieser Planung ist nicht mehr vorgesehen.


Geltungsbereich

Übersichtsplan
Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Schäfer 02933 / 81-179 m.schaefer@stadt-sundern.de